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Unterstützen Sie uns - Werden Sie Fördermitglied!

Karin Dubbert

Petra Köster

Mitarbeiterinnen Marketing und Pressearbeit

Tel: (02 08) 859 00 - 12

karin.dubbert@drk-ob.de

petra.koester@drk-ob.de

Was bewirke ich durch meine Fördermitgliedschaft?

Wir helfen dort, wo Menschen Unterstützung brauchen, weil sie sich aus eigener Kraft nicht helfen können. Damit dies möglich ist, brauchen wir nicht nur Beschäftigte, die mit ihrem Herzen für die Arbeit des Roten Kreuzes stehen, sondern wir brauchen auch SIE!

Sorgen auch Sie mit Ihrem Mitgliedsbeitrag ab nur € 3,50 monatlich dafür, dass:

  • alte Menschen weniger einsam sind
  • genügend gut ausgebildete Helferinnen und Helfer schnell für die Rettung und Betreuung von Opfern von Unglücken und Evakuierungen zur Verfügung stehen
  • jedes Unfallopfer die lebensnotwendige Blutspende bekommt
  • in Kriegen Vermisste gefunden werden
  • wir denen helfen können, die unsere Hilfe dringend benötigen

Welche Vorteile habe ich durch meine Mitgliedschaft?

  • DRK Reiserückholung aus dem In- und Ausland
  • DRK Medical Hotline weltweit (medizinische Beratung im Ausland, Medikamentenservice & Arztdolmetscher)
  • vier Mal jährlich das DRK Oberhausen Magazin "Blickpunkt"
  • 50 % Ermäßigung auf Erste Hilfe Kurse
  • ein Gratis-Menü aus unserem MenüService (bei einer Bestellung über 7 Tage)
  • 5 Euro Ermäßigung auf die Anschlussgebühr in unserem Hausnotrufdienst
  • Vergünstigungen bei lokalen Partnerunternehmen, z.B.
    • Fitnessstudio PALLAS - 12 Monate Vertragslaufzeit zum Preis von 24,90 EURO statt 29,90 EURO pro Monat
    • 20% Rabatt in der Salzgrotte Oberhausen
    • 15% Rabatt RuhrEscape
  • Jährliche Zuwendungsbestätigung 

Werden Sie hier Mitglied. Alle oben genannten Vorteile gelten für private Fördermitglieder. Auch Unternehmen können uns unterstützen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Informationen zur Fördermitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt gemäß Satzung des DRK Oberhausen §17 durch:

  • Kündigung der Mitgliedschaft
  • Überweisung an einen anderen Rotkreuzverband oder Ausschluss
  • Tod der natürlichen Person

Die Kündigungsfrist für die Fördermitgliedschaft natürlicher Personen (gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung des DRK Kreisverbandes Oberhausen) beträgt sechs Monate zum Ende eines Kalenderjahres. Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet. Bei Mitgliedern, die ein Jahr lang trotz Aufforderung ihrer Beitragspflicht nicht nachgekommen sind, endet die Mitgliedschaft, ohne dass es einer Erklärung ihnen gegenüber bedarf.

Datenschutzerklärung
Beitrittserklärung und Satzung

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an nebenstehende Kontaktdaten.