Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Aus-/ Fort- und Weiterbildungen
§ 1 Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme an Lehrgängen für die Erste Hilfe des DRK Kreisverband Oberhausen (Rhld.) e. V.
- Die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB), es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsgegenstand, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Anmeldung
- Die Anmeldung erfolgt online über die Homepage des Kreisverbandes unter:
www.drk-ob.de. Fragen zur Anmeldung, vor allem bei Problemen können per Mail an ausbildung@drk-ob.de oder telefonisch unter 0208/85900-37 gestellt werden. - Teilnehmende, die über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden sollen, sind über das Formular “Anmeldung Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer und Ersthelferinnen” anzumelden. Das Formular finden Sie unter:
https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/anmeldeform.pdf. - Die BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe, die BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und die Unfallkasse NRW fordern von ihren Mitgliedsbetrieben die Beantragung dieses Anmeldeformulars vor Stattfinden des Kurses.
Informationen dazu finden Sie unter:
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
- BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- Unfallkasse NRW - Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt nach der Prüfung der Terminanmeldung und der Verfügbarkeit der gewünschten Leistung durch die Übersendung einer schriftlichen Bestätigung per Email. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen, kann per Email unter Ausbildung@drk-ob.de der Stand der Anmeldung erfragt werden.
- Anmeldende erhalten per E-Mail eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung wird an den hinterlegten Ansprechpartner versendet, Teilnehmende bei Firmenanmeldungen erhalten keine separate Anmeldebestätigung.
- Die Anmeldung ist verbindlich.
§ 3 Abrechnung für Betriebe
- Das Abrechnungsformular (§ 2, Punkt 2 und 3) muss dem DRK Kreisverband Oberhausen (Rhld) e. V. im Original vorliegen und alle notwendigen Angaben enthalten. Firmenstempel und Unterschriften des Ansprechpartners dürfen auf dem Formular digital eingefügt sein. (Ausnahme: BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe, die BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und die Unfallkasse NRW). Erfolgt die Abgabe des Abrechnungsformulares nicht am Kurstag, wird die Teilnahmebestätigung (Erste Hilfe Zertifikat) einbehalten.
- Bei fehlerhaften oder unvollständigen Abrechnungsformularen behält das DRK Kreisverband Oberhausen (Rhld.) e.V. sich vor den Betrieben eine Rechnung über die Höhe der Kursgebühr zu stellen, wenn dieses nicht innerhalb von 14 Tagen dem DRK Kreisverband Oberhausen (Rhld.) e. V. vorliegt.
- Übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die Kosten nicht, wird der fällige Gesamtbetrag dem Unternehmen in Rechnung gestellt.
- Die Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft ist nur mit vollständig eingetragenen Daten möglich:
- Anschrift des Mitgliedsunternehmens (oben links),
- angekreuzte Lehrgangsart (Erste Hilfe Ausbildung, Erste Hilfe Fortbildung oder Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen),
- zuständiger Unfallversicherungsträger (Name der zuständigen Berufsgenossenschaft),
- Mitgliedsnummer/Versicherungsnummer des Unternehmens (bei dem jeweiligen Unfallversicherungsträger),
- Name, Vorname, Geburtsdatum – eigenhändige Unterschrift der Teilnehmenden erfolgt vor Ort bei tatsächlicher Teilnahme (im Original),
- Ort, Datum, Stempel sowie Unterschrift des Unternehmens
- Im Abrechnungsformular sind keinerlei Streichungen vorzunehmen
§ 4 Zahlung
- Von Privatkunden sind die Teilnahmegebühren für den Kurs bei der Anmeldung vorab per Paypal oder SEPA-Lastschriftmandat, am Kurstag in bar oder per Rechnung im Nachgang an den Kurs zu begleichen. Bei Rechnungsstellung verbleibt das Erste Hilfe Zertifikat bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung beim DRK Kreisverband Oberhausen (Rhld.) e.V.
- Die Abrechnung betrieblicher Ersthelfer erfolgt über die Berufsgenossenschaften / Unfallkassen. Für die Teilnehmenden ist das entsprechende Abrechnungsformular (siehe § 2, Punkt 2 und 3) vollständig ausgefüllt und im Original vorab bzw. spätestens am Tag des Lehrganges bei der auszubildenden Stelle abzugeben.
- Von Unternehmen sind die Teilnahmegebühren spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen.
§ 5 Rücktritt für Kursteilnehmer
- Der Teilnehmende kann von der Anmeldung kostenlos zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung von mindestens 14 Tagen vor Beginn des Kurses bei der ausbildenden Stelle anzeigt. Hierbei gilt das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt kann telefonisch unter 0208 / 85900 - 37 oder per Mail unter Ausbildung@drk-ob.de erfolgen.
- Beginnt der Kurs bereits vor dem Schluss der Widerrufsfrist, so erlischt das Widerrufsrecht.
- Erfolgt die Rücktrittserklärung unter 14 Tagen vor Beginn des Kurses, so ist der Teilnehmende bzw. das entsendende Unternehmen zur Zahlung von 100% der Teilnahmegebühr verpflichtet. Die Benennung eines Ersatzteilnehmenden ist möglich.
- Bei nachgewiesener Erkrankung am Kurstag ist eine einmalige kostenfreie Verschiebung der Teilnahme möglich. Wird der Ersatztermin ebenfalls nicht wahrgenommen, ist der Teilnehmende bzw. das entsendende Unternehmen zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet.
- Bei der Anmeldung geleistete Zahlungen werden nicht erstattet, eine nachträgliche Gewährung von Rabatten ist nicht möglich.
§ 6 Rücktritt der ausbildenden Stelle
- Die ausbildende Stelle behält sich das Recht vor, Kurse bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall der Lehrkraft oder anderen zwingenden Gründen kurzfristig abzusagen bzw. unplanmäßige Änderungen vorzunehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass höhere Gewalt oder andere von der ausbildenden Stelle nicht zu vertretenden Umstände die Durchführung des Kurses unmöglich machen.
- Der Teilnehmende wird umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern er eine gültige E-Mail Adresse oder Telefonnummer angegeben hat.
- Bei Firmenanmeldungen wird der zuständige Ansprechpartner im Unternehmen in Kenntnis gesetzt.
- Ein Ersatztermin wird angeboten.
§ 7 Haftung
- Der DRK Kreisverband Oberhausen (Rhld.) e. V. haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Kreisverbandes oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Kreisverbandes beruhen.
- Das DRK übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände und die Garderobe von Kursteilnehmern.
§ 9 Ausschluss von Teilnehmenden
- Der DRK Kreisverband Oberhausen (Rhld.) e. V. behält sich vor, Teilnehmende von der Teilnahme an Lehrgängen auszuschließen, wenn sie während der Veranstaltung eine Ordnungswidrigkeit (z. B. Beleidigung, Sachbeschädigung) begehen, trotz Ermahnung andere, die Allgemeinheit störende, Handlungen begehen, die den geregelten Ablauf der Veranstaltung in Frage stellen, die Teilnahme an den praktischen Übungen verweigern oder in sonstiger Weise den Verhaltensgrundsätzen des DRK (Verhaltenskodex für das DRK) zuwiderhandeln.
- Die zum Zeitpunkt eines Ausschlusses von der weiteren Teilnahme bereits entrichteten Teilnahmegebühren werden nicht erstattet. Das Erste Hilfe Zertifikat wird einbehalten.
- Desweiteren gelten die Hausordnung und das damit verbundene Hausrecht des DRKs. Dieses wird vom jeweiligen Dozenten ausgeübt.
- Der Teilnehmer hat rechtzeitig am Seminarort zu erscheinen, spätestens zu dem vom Kreisverband bestimmten Zeitpunkt. Der Kreisverband behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn sich diese derart verspäten, dass die verbleibende Anwesenheit und aktive Teilnahme nicht mehr mit einer Teilnahmebescheinigung gerechtfertigt werden kann.
§ 10 Urheberrecht
- Die Arbeitsmaterialien zu den Lehrgängen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung der DRK-Kreisverbände vervielfältigt oder verbreitet werden.
§ 11 Datenschutz
- Die in der Teilnehmerliste bzw. Anmeldeformular erfassten personenbezogenen Daten werden elektronisch erfasst und mit der Absicht verarbeitet, eine ordnungsgemäße Seminarabwicklung zu gewährleisten. Dabei wird die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten.
- Zum Zwecke der Dokumentation und Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen werden die personenbezogenen Daten im internen Kursverwaltungssystem entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gespeichert.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Verbrauchers.
- Im Verkehr mit Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Gerichtsstand ausschließlich der Sitz des DRK Kreisverbandes (Rhld.) e.V.
- Die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für unsere weiteren Ausbildungsangebote werden mit der Anmeldung durch die Teilnehmenden akzeptiert.
Stand: 21.01.2026