fahrdienst-header-mit_Gurt.jpg Foto: D. Möller / DRK e.V.

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Krankentransport - Mit uns fahren Sie sicher!

Krankentransport

Krankentransport anfordern:
Tel. 0208 19222
Feuerwehr Oberhausen

Wachleitung DRK Oberhausen
Anna Schneider & 
Frederic Sporck
Tel. 0208 85900-36
wachleitung@drk-ob.de

Einen Krankentransport können Sie über die Tel. 0208 19222 bei der Feuerwehr Oberhausen anfordern.

Wie und wo bestelle ich einen Krankentransport?

Bei Anfragen zum Krankentransport wenden Sie sich bitte an die Leitstelle der Feuerwehr Oberhausen unter 0208 - 19222; bei dringenden Notfällen wählen Sie den Notruf 112.

Wenn ärztliche Fachpersonen die medizinische Notwendigkeit des Transports bescheinigen (sogenannter  "Transportschein"), werden die Kosten in der Regel von den Krankenkassen übernommen.

Das DRK Oberhausen ist für Sie im Rahmen des kommunalen Krankentransportes im Auftrag der Stadt Oberhausen unterwegs. 

Im Gegensatz zur Notfallrettung ist der Krankentransport zum Transport von Nicht-Notfallpatientinnen und -patienten vorgesehen. Transportiert werden somit Personen, die einer medizinisch-fachlichen Betreuung oder aber der besonderen Einrichtung eines Krankentransportwagens bedürfen. Hierbei kann es sich unter anderem um Transporte im Rahmen einer ambulanten oder stationären Behandlung sowie um Krankenhauseinweisungen oder -entlassungen handeln.

Gemäß der gesetzlichen Vorgaben werden die Krankentransporte mit je einer/einem Rettungshelferin/Rettungshelfer (Fahrzeugführende) und einer/einem Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter (Transportführerende) besetzt. Zur normierten Ausstattung eines Krankentransportwagens gehören neben Tragestuhl und Krankentrage unter anderem auch eine tragbare Notfallausrüstung, eine Absaugpumpe sowie ein Sauerstoffbehandlungsgerät. Die Krankenkraftwagen sind dadurch mit modernen medizinisch-technischen Geräten ausgerüstet, auf die unser qualifiziertes und freundliches Personal im Bedarfsfall zurückgreifen kann. Wir bringen Sie sicher und zuverlässig zum Arzt, ins Krankenhaus oder nach Hause.

Wann übernehmen die Krankenkassen die Kosten?

Folgende Voraussetzungen müssen zutreffen:

  1. eine Krankenhausbehandlung (Voll- oder teilstationär, vor- oder nachstationär) oder
  2. eine ambulante Operation (ambulante Operation gem. §115b SGB V oder Vor- und Nachbehandlung) oder
  3. ambulante Behandlung bei Vertragsärztinnen und -ärztinnen, im Krankenhaus oder bei Sonstigen (hier muss eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegen)

Wo kann ich mehr erfahren?

Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren Mitarbeitenden in der Geschäftsstelle. Die Kontakdaten finden Sie im nebenstehenden Kontaktfeld. Rufen Sie uns an. Wir freuen uns, Sie beraten zu können!