
Wir helfen dort, wo Menschen Unterstützung brauchen, weil sie sich aus eigener Kraft nicht helfen können. Damit dies möglich ist, brauchen wir nicht nur Beschäftigte, die mit ihrem Herzen für die Arbeit des Roten Kreuzes stehen, sondern wir brauchen auch SIE!
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Die Mitgliedschaft erlischt gemäß Satzung des DRK Oberhausen §17 durch:
Die Kündigungsfrist für die Fördermitgliedschaft natürlicher Personen (gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung des DRK Kreisverbandes Oberhausen) beträgt sechs Monate zum Ende eines Kalenderjahres. Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet. Bei Mitgliedern, die ein Jahr lang trotz Aufforderung ihrer Beitragspflicht nicht nachgekommen sind, endet die Mitgliedschaft, ohne dass es einer Erklärung ihnen gegenüber bedarf.