Aktuelle Informationen zur neuen Besuchsregelung

Susanne Spiecker
Seniorenresidenzen Tel: 0208 / 85900-0
susanne.spiecker@drk-ob.de
Besuchsregelungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
an dieser Stelle möchten wir Sie über die aktuelle Situation informieren:
Der Zutritt ist mit Bezug auf die CoronaAVEinrichtungen vom 23.01.23, die CoronaTestQuarantäneVO vom 23.12.22 und die CoronaSchVO vom 24.01.23 zukünftig nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Besucherinnen und Besucher dürfen die Einrichtung nur mit FFP2-Maske betreten. Voraussetzung ist der Nachweis eines negativen Testergebnisses, der am selben Tag durchzuführen ist und das Testergebnis dem Personal verbindlich mitzuteilen ist.
- Die Bewohnerinnen und Bewohner haben das Recht, täglich zeitlich unbeschränkt Besuch zu erhalten.
- Die Zahl der besuchenden Personen ist nicht beschränkt.
- Besucherinnen und Besucher haben in der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen.
- Es wird empfohlen, soweit möglich, zu allen anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten; dies gilt nicht gegenüber besuchten Personen, die vollständig immunisiert sind oder gegenüber den besuchten Personen, die mindestens eine medizinische Maske tragen.
- Bewohnende und und die besuchenden Personen sind verantwortlich für die Einhaltung des Infektionsschutzes.
Testung
Am Tag des Besuches ist mindestens ein Coronaselbsttest durchzuführen.
Sie müssen bei Ihrem Besuch dem Personal eine verbindliche Auskunft über das Testergebnis geben:
- Ist der Empfang besetzt, ist bereits dort das Testergebnis dem Personal mitzuteilen.
- Sofern der Empfang nicht besetzt ist, bitten wir Sie, am Stützpunkt auf dem Wohnbereich auf das Pflegepersonal zu warten, um dort Ihr Ergebnis mitzuteilen.
Im Februar kann zu den bekannten Testzeiten ein Test auch vor Ort in der Einrichtung vorgenommen werden.
Bei begründeten Zweifeln oder Personen mit Symptomen kann die Durchführung eines von der Einrichtung zu stellenden Coronaselbsttests unter Aufsicht in der entsprechenden Einrichtung verlangt werden. Sofern eine Einrichtung zum Zeitpunkt des Besuchs eine Testmöglichkeit anbietet, kann sie die Besuchenden verpflichten, einen solchen Test vor Ort durchzuführen.
Die Testungen sind standortübergreifend möglich.
Es gelten die nachfolgenden Testzeiten durch das Testteam bzw. durch den Empfang in Form eines Selbsttests unter Aufsicht:
Uhrzeit in der Woche | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
08:00 – 09:30 Uhr | MGS | SRG | |||
11:00 – 12:00 Uhr | SRW | MGS | |||
13:45 – 14:30 Uhr | SRG | SRW | |||
13:45 – 14:30 Uhr | |||||
16:30 – 18:30 Uhr | SRG Empfang | SRW Empfang | MGS Empfang |
Uhrzeit am Wochenende | Samstag | Sonntag |
11:00– 13:00 Uhr | MGS Empfang | |
14:00 – 16:30 Uhr | SRG Empfang | SRW Empfang |
- Testort des Testteams für das MGS ist das Martha-Grillo-Seniorenzentrum, Gustavstr. 98-100, 46049 Oberhausen, Sitzungsraum im Erdgeschoss innerhalb des Verwaltungsbereichs.
- Testort des Testteams für die SRW ist die DRK Seniorenresidenz Wernerstraße, Wernerstraße 5, 46049 Oberhausen, Eingang über den Innenhof zum Gemeinschaftsraum.
- Testort des Testteams für die SRG sind die Räumlichkeiten an der Grenzstr. 30, 46045 Oberhausen, Zugang über den Innenhof der DRK Seniorenresidenz Grenzstraße.